Am 20. Mai 2026 haben die Stadtratsfraktionen CSU und SPD im Rat einen Antrag gestellt, die Verwaltung [das heißt hier SÖR] zu beauftragen die Bürgerschaft über die Ziele des Ausbaues, die Planungen, die finanzielle Förderung und die Auswirkungen eines „Ja“ zum Stopp zu informieren („fachlich“, „finanziell“, „Folgen für die mittelständische Wirtschaft aufgrund des Wegfalls von Zuschüssen“).
Der Verlag Nürnberger Presse (NN, NZ) hat deshalb bei den Verantwortlichen des Bürgerbegehrens nachgefragt, wie das von uns bewertet wird.
Wir haben geantwortet: „… Wir haben uns dazu bereits juristischen Rat vor einigen Tagen eingeholt. Hinsichtlich der Informationspflichten und der Darstellung der verschiedenen Positionen durch die Kommune ist die Rechtslage in Bayern eindeutig. In der Bayerischen Gemeindeordnung heißt es in Art. 18a Abs. 15 (BayGO):
„Die im Gemeinderat und die von den vertretungsberechtigten Personen des Bürgerbegehrens vertretenen Auffassungen zum Gegenstand des Bürgerentscheids dürfen in Veröffentlichungen und Veranstaltungen der Gemeinde nur in gleichem Umfang dargestellt werden. Zur Information der Bürgerinnen und Bürger werden von der Gemeinde den Beteiligten die gleichen Möglichkeiten wie bei Gemeinderatswahlen eröffnet.“ … Daraus entnehmen wir, dass die Stadt uns bei künftigen Informationsveranstaltungen, Dokumenten und auch Webseite, in denen sie für ihre Position werben will, beteiligen muss und wir würden dies auch einfordern. Reine Parteiveranstaltungen sind davon ausgenommen, so wie wir als Bürgerbegehren auch eigene Veranstaltungen durchführen.
In den vergangenen Jahren hat insbesondere unter dem ehemaligen SÖR-Chef aus unserer Sicht eine stark einseitige Information der Öffentlichkeit stattgefunden. Die falschen Bilder hängen immer noch in den Rathausfluren.
Das eigentlich zuständige, aber diesem Projekt negativ gegenüberstehende Verkehrsplanungsamt wurde noch unter OB Maly ausgebootet und das Projekt an SÖR angehängt – die für so etwas weder geeignet noch zuständig noch fachlich qualifiziert waren. Zudem ist ein derartig massiver Eingriff in die Stadtstruktur keine Aufgabe einer Verkehrsplanung und des Tiefbaus alleine, sondern muss mehrere Fachkompetenzen der Stadtentwicklungsplanung an einem Tisch bringen. Eine solche fachübergreifende Auseinandersetzung mit u.a. räumlichen Folgen vermissen wir bei diesem Projekt insgesamt. Die Planungen wurden von SÖR überwiegend an Büros des Tief-, Straßenbau- und Landschaftsplanung nach außen vergeben, raumplanerische Kompetenzen fehlen.
Wir haben wenig Vertrauen, dass die aktuell agierenden Personen in CSU und SPD ohne Aufforderungen durch neutrale Stellen sich an die Vorgaben der BayGO halten und werden daher sehr aufmerksam sein.
Ein Schreiben an OB König mit dem Ziel, ihn als Verantwortlichen für den Bürgerentscheid, an das Neutralitätsgebot zu erinnern, wird in Kürze ausgesandt. Titus Schüller von Die Linke hat etwas ähnliches bereits vor einiger Zeit an den OB gesandt.





