Die Linke an OB König zur SÖR-Kampagne

31. Mai 2026 | Allgemein

Die Stadtratsfraktion hatte den Oberbürgermeister bereits darauf hingewiesen, dass städtische Stellen und Verantwortungsträger die Neutralitätspflicht im Vorfeld des Bürgerentscheids verletzen. Die nun vom Eigenbetrieb SÖR veröffentlichte Broschüre halten die Stadträtinnen und Stadträte für besonders skandalös: Sie diene nicht der neutralen Information, sondern werben ausschließlich für die Position der Stadtspitze und gegen das Bürgerbegehren.

In ihrem Brief zitiert Die Linke Art. 18a Abs. 15 GO:

„Die im Gemeinderat und die von den Vertreterinnen und Vertretern des Bürgerbegehrens vertretenen Auffassungen zum Gegenstand des Bürgerentscheides dürfen in Veröffentlichungen und Veranstaltungen der Gemeinde nur in gleichem Umfang dargestellt werden. Zur Information der Bürgerinnen und Bürger werden von der Gemeinde den Beteiligten die gleichen Möglichkeiten wie bei Gemeinderatswahlen eröffnet.“

Die Fraktion stellt fest: „Die Vertreterinnen und Vertreter des Bürgerbegehrens verfügen weder über die Kommunikationskanäle der Stadt noch über deren finanzielle Möglichkeiten noch über deren institutionelle Autorität. Von gleichberechtigter Darstellung kann keine Rede sein!“

Zum Schreiben der Fraktion Die Linke an den OBM >>