Der kreuzungsfreie Ausbau des Frankenschnellwegs wurde auf Grundlage von Luftschadstoff-Grenzwerten genehmigt, die nur noch bis Ende 2029 gelten. Ab 2030 greifen die deutlich schärferen Werte der neuen EU-Luftqualitätsrichtlinie: Die Stickoxid- (NO₂-) und Feinstaub- Jahresgrenzwerte wurden von der EU halbiert, bei besonders kleinen Feinstaubpartikeln sogar um 60% verringert.
Brigitte Sesselmann, Vertreterin des Bürgerbegehrens: „Die Stadt hat Baurecht, weil dafür die alte Rechtslage gilt. Sollte der Ausbau des Frankenschnellweges kommen – was wir verhindern wollen – dann müsste die Stadt nach einer Übergangsfrist, wohl spätestens ab 2035, trotzdem die neuen Grenzwerte einhalten. In München führt sowas zu Tempo 30-Zonen auf großen Straßen. Es könnte dazu kommen, dass nach dem Ausbau des Frankenschnellweges ebenfalls Tempo 30 angeordnet werden muss. Damit hätten wir in Nürnberg die teuerste Tempo 30-Zone des Landes.“
Kathrin Inzenhofer, Aktive beim Bürgerbegehren: „Ich bin letztes Jahr zufällig über einen Zeitungsartikel zum Thema Luftqualität gestolpert, in dem sich die Umweltreferentin der Stadt Nürnberg geäußert hatte. Logische Brüche in technischen Dokumenten aufzuspüren ist mein täglich Brot – und hier ist mir einer aufgefallen.“
Die EU gibt der Gesundheit von Menschen einen höheren Stellenwert
Die Grenzwerte der EU für Stickstoffdioxid (NO₂) und Feinstaub (PM10, PM2.5) wurden Ende 2024 abgesenkt. EU-weit gelten diese Grenzwerte ab 2030. Sie müssen laut EU-Richtlinie bis Jahresende 2026 in nationales Recht überführt werden.
Bei den in der Tabelle genannten Zahlenwerten handelt es sich um Jahresmittelwerte in µg/m³.
„Planfall“: Prognose aus dem UVP-Bericht zum Planfeststellungsbeschluss 2020;
„bis 2029“: Grenzwerte lt. 39. BImSchV;
„ab 2030“: Grenzwerte lt. EU-Richtlinie 2024/2881;
„WHO-Empfehlung“: Richtwert lt. AQG (air quality guideline) der WHO, Stand 2021.
| Planfall = Tunnelausbau | bis 2029 | ab 2030 | WHO-Empfehlung | |
| Stickstoffdioxid (NO2) | Frankenschnellweg: max. 38 Umfeld FSW: max. 36 Bauphase: max. 40 | 40 | 20 | 10 |
| Feinstaub PM10 | Frankenschnellweg: max. 26 Umfeld FSW: max. 26 Bauphase: max. 26 | 40 | 20 | 15 |
| Feinstaub PM2.5 | Frankenschnellweg: max. 19 Umfeld FSW: max. 19 Bauphase: max. 20 | 25 | 10 | 5 |
Nach Angaben des Servicebetriebs Öffentlicher Raum (SÖR) soll der Bau des Abschnitts West Anfang 2027 beginnen und voraussichtlich um 2030 fertiggestellt werden – also genau in dem Jahr, in dem die neuen, halbierten Grenzwerte in Kraft treten. Der anschließende Abschnitt Mitte würde frühestens ab 2030 gebaut und ginge wohl nicht vor 2040 in Betrieb. Damit fällt sein gesamter Lebenszyklus unter die neue Rechtslage – Bau wie Betrieb. Zu keinem Zeitpunkt gälte für den Abschnitt Mitte noch der alte Maßstab, an dem die Umweltverträglichkeitsprüfung ihn bewertet hat. Das wiegt umso schwerer, als gerade die Bauphase laut UVP die höchsten Belastungen für die Anwohner erzeugt – durch Baustellen- und Umleitungsverkehr auf den städtischen Hauptverkehrsstraßen.
Im ursprünglichen Planfeststellungsbeschluss von 2013 war keine Umweltverträglichkeitsprüfung enthalten. Die Ergebnisse der Prognosen in der Umweltverträglichkeitsprüfung von 2020 wurden auf Basis der alten Grenzwerte (bis Ende 2029) als unbedenklich eingestuft. Nach dem neuen Maßstab läge praktisch die gesamte Strecke über den Grenzwerten; die höchsten Werte erwartet die UVP ausgerechnet im Abschnitt Mitte, der erst ab 2040 ans Netz ginge.
Die Stadt selbst nennt in ihrem Sachstandsbericht zur Luftqualität neben NO₂ ausdrücklich auch PM2,5 als Schadstoff, dessen künftiger Grenzwert „möglicherweise” nicht eingehalten wird.
Der Ausbau erhöht die Belastung – beziffert vom Vorhabenträger selbst
Der städtische Sachstandsbericht berücksichtigt die Wirkung des Frankenschnellweg-Ausbaus selbst womöglich noch gar nicht – obwohl der UVP-Bericht des Vorhabenträgers (Stadt Nürnberg/ Servicebetrieb Öffentlicher Raum) dessen Wirkung beziffert. Dort ist ausdrücklich von einer „verkehrsbedingten Zusatzbelastung” die Rede, dazu von Mehrverkehr durch Verkehrsverlagerungen. Bewertet wurde diese Zusatzbelastung mit Blick auf die alten Grenzwerte, am neuen Maßstab fällt sie umso stärker ins Gewicht.
Der Sachstandsbericht der Stadt weist zudem darauf hin, dass ein Gutachten zu den Verkehrsauswirkungen durch die veränderte Verkehrsführung nach dem geplanten Ausbau des Frankenschnellwegs, insbesondere mit Blick auf die Ausfahrt Kohlenhof, auf den Hotspot Frauentorgraben, Stand Oktober 2025, noch gar nicht vorlag und erbittet die Freigabe von entsprechenden Mitteln. Stadtweite Prognose und bezifferter Ausbaubeitrag wurden also bislang anscheinend nicht zusammengeführt – obwohl beide in dieselbe Richtung weisen.
Die Stadt setzt selbst auf Verkehrsberuhigung
In der Sitzung des Umweltausschusses vom Dezember 2025 schlug die Verwaltung als geeignete Mittel zur Verbesserung der Luftqualität hauptsächlich Verkehrsberuhigung, das Vorantreiben der Verkehrswende und Neubegrünung vor. Der Einsatz großflächiger technischer Luftfilteranlagen wurde aus Kostengründen abgelehnt. Die von der Stadt selbst favorisierten Instrumente weisen damit in dieselbe Richtung wie der Münchner Präzedenzfall: weniger und langsamerer Verkehr – während am Frankenschnellweg zugleich mehr Kapazität geschaffen werden soll.
München zeigt, wohin das führt
Wie relevant die Frage ist, zeigt der Blick in die Landeshauptstadt: An der Landshuter Allee am Mittleren Ring musste die Stadt München im Februar 2026 auf gerichtliche Anordnung Tempo-30-Schilder wieder aufstellen, nachdem sie diese zuvor durch Tempo 50 ersetzt hatte. Die Stadt scheiterte mit ihrem Eilantrag vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof; geklagt hatten zwei Anwohner, unterstützt von der Deutschen Umwelthilfe – derselben Organisation, mit der die Stadt Nürnberg bereits 2022 eine Vereinbarung über die Einhaltung von Luftschadstoffgrenzwerten geschlossen hat. Über die Dauerlösung ist damit noch nicht entschieden, doch die Richtung ist deutlich: Schon die aktuell bestehenden Grenzwerte genügen, um gerichtlich Tempolimits zur Luftreinhaltung durchzusetzen. In Nürnberg soll eine Straße ausgebaut werden, die laut Vorhabensträger die Luftschadstoffbelastung zusätzlich erhöht, während sich gleichzeitig der Maßstab ab 2030 halbiert.
Die Gerichte mussten die Nürnberger Diskrepanz bislang nicht prüfen
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof wies die Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss mit Urteil vom 27.03.2024 auf Basis der bis Ende 2029 geltenden Grenzwerte ab. Das Bundesverwaltungsgericht ließ die Revision mit Beschluss vom 11.03.2025 nicht zu – ohne sich inhaltlich mit der Luftqualität zu befassen.
Damit steht eine zentrale Frage weiter im Raum: Was passiert, wenn die ab 2030 geltenden Grenzwerte am fertiggestellten Frankenschnellweg überschritten werden? Ein Berichtsantrag aus dem Stadtrat vom 15.01.2026, im Werkausschuss SÖR am 04.02.2026 behandelt, ließ genau diese Kernfrage – die Konsequenzen möglicher Grenzwertüberschreitungen – im Wesentlichen unbeantwortet und verweist stattdessen auf das bestehende Baurecht.
Die Grenzwerte sinken, die Planung bleibt
Brigitte Sesselmann dazu: „Ein milliardenschweres Bauprojekt, das auf veralteten Richtwerten aufbaut, ignoriert auch wissenschaftliche Erkenntnisse zur Gesundheit der Bevölkerung.“ Während in München Gerichte schon heute Tempo 30 erzwingen, um bestehende Grenzwerte zu halten, baut Nürnberg eine Straße aus, die nach den ab 2030 geltenden, halbierten Werten bewertet werden müsste – und plant zugleich, anderswo mit Tempolimits und Verkehrsbeschränkungen genau die Schadstoffe zu senken, die der Ausbau an neuralgischen Punkten erhöhen könnte.
Natürlich könnte es sein, dass die Prognosen nicht zutreffen, z.b. weil der Autoverkehr im Stadtgebiet seit 2020 weiterhin abnimmt (vgl. Verkehrszählung 2025, Stadt Nürnberg). Nur: braucht es dann den Ausbau überhaupt? Umstieg auf E-Mobilität wird zumindest das Feinstaubproblem nicht lösen können.
Insgesamt ist zu befürchten, dass die Stadt Nürnberg mit dem Ausbau des Frankenschnellwegs womöglich die teuerste 30er-Zone des Landes plant – ohne die Wahlberechtigten vor dem laufenden Bürgerentscheid darüber zu informieren.
Damit gehen die Verantwortlichen an der Stadtspitze nicht nur weitere finanzielle Risiken ein, sondern führen wahlweise den Ausbau ad absurdum oder es bleibt die Frage, ob die Gesundheit der Anwohner ausreichend gewichtet wird.
Für Rückfragen:
Brigitte Sesselmann, Architektin, Stadtplanerin und Vorsitzende von Baulust e.V., vorsitzende@baulust.de
Kathrin Inzenhofer, Chemikerin, European Patent Attorney und im Vorstand des Nürnberg-Fürther Stadtkanal e.V., kat_cre@posteo.de
Quellenverzeichnis:
- Richtlinie (EU) 2024/2881 vom 23.10.2024 (Grenzwerte: Anhang I Abschnitt 1; Fristverlängerung: Art. 18; Expositionsminderung: Anhang I Abschnitt 5)
- Planfeststellungsbeschluss vom 10.07.2020 (Abwägung: Ziff. 3.5); UVP-Bericht, Unterlage 16.1 Ä (NO₂/Feinstaub: Kap. 6.3.2.2)
- Globale Luftgüteleitlinien der WHO: Feinstaubpartikel (PM2,5 und PM10), Ozon, Stickstoffdioxid, Schwefeldioxid und Kohlenmonoxid. Zusammenfassung; ISBN: 978-92-890-5606-9; Weltgesundheitsorganisation 2021
- Urteil des Verwaltungsgerichts München in der Anfechtungsklage VGH München, Urteil v. 27.03.2024 – 8 B 21.1222
- Bundesverwaltungsgericht Beschluss des 9. Senats vom 11. März 2025 – BVerwG 9 B 59.24
- Sachstandsbericht Luftqualität aus der Stadtratssitzung vom 22.10.2025
- Berichtsantrag „Die Linke“ behandelt im Umweltausschuss vom 17.12.2025
- Berichtsantrag der Politbande vom 15.01.2026 samt Tischvorlage behandelt im Werkausschuss SÖR vom 04.02.2026
- Süddeutsche Zeitung, Beitrag vom 16.02.2026 „Wieder Tempo 30 auf dem Mittleren Ring?“
